Was kann man schon zu Lebzeiten tun? |
Zuerst sollte der Wille des Verstorbenen berücksichtigt werden, sofern er sich zu Lebzeiten geäußert hat.
Da dies in der Regel nicht der Fall ist, bestimmen die bestattungspflichtigen Angehörigen über die Art und Weise der
Bestattung. Man kann jedoch einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, in dem man alle Einzelheiten selbst
festlegt und die Kosten dafür bereits treuhänderisch anlegt. Ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl wird Sie
entsprechend beraten.
Warum denn nicht mit den nächsten Angehörigen darüber sprechen und die Vorsorge gemeinsam abschließen?
So sind Sie sicher, dass nach Ihrem Ableben alles wie gewünscht geschehen wird und Ihre Angehörigen neben
ihrer Trauer nicht noch mit den doch eher unangenehmen Dingen des Lebens konfrontiert werden müssen. |
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Erlaubt meine Religion die Feuerbestattung? |
Beide großen christlichen Kirchen erkennen die Feuerbestattung an. Ebenso können sich Sikhs,
Hindus und Buddhisten einäschern lassen. Lediglich bei den orthodoxen Juden und Moslems ist die Feuerbestattung nicht erlaubt. |
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Können Tag und Uhrzeit der Einäscherung gewählt werden? |
Wir arbeitet nach strengen, zum Teil gesetzlich geregelten Betriebsabläufen. Sofern individuelle
Wünsche frühzeitig geäußert werden und sich mit den internen Abläufen vereinbaren lassen, besteht durchaus die
Möglichkeit, darauf einzugehen. |
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Wieviel Zeit nach dem Ableben vergeht, ehe die Einäscherung stattfindet? |
Entsprechend der Gesetzgebung ist die Einäscherung frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes statthaft.
Diese Zeit wird in der Regel auch benötigt, um die Formalitäten zu erledigen.
Nach der Überführung in das Krematorium und Übergabe der Bestattungspapiere, erfolgt die Einäscherung in der Regel innerhalb der nächsten 3 Arbeitstage. |
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Wird auch wirklich der Sarg, in dem der Verstorbene eingebettet wurde, verbrannt? |
Ja. Es werden nur Verstorbene, die in einem Sarg eingebettet sind, entgegengenommen.
Die Einäscherung erfolgt mit Sarg. |
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Befindet sich auch wirklich die Asche meines Angehörigen in der Urne? |
Ja. Jeder Verstorbene erhält bei der Einlieferung eine Registriernummer, die am Sarg befestigt wird.
Unter dieser Registriernummer werden alle Angaben zum Verstorbenen gespeichert. Jeder Sarg wird durch einen feuerfesten Stein,
der ebenfalls diese Registriernummer eingraviert hat, begleitet. Da dieser Stein mit in die Urne gegeben wird, ist noch nach
Jahren die Asche dem Verstorbenen zuzuordnen. Die Urne wird amtlich verschlossen und erhält ein dauerhaftes Schild mit Namen,
Geburts-, Sterbe- und Einäscherungsdatum des Verstorbenen sowie Einäscherungsnummer und Namen des Krematoriums. |
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Wird jeder Verstorbene einzeln eingeäschert? |
Ja. Der Verbrennungsraum eines Einäscherungsofens kann nur einen Sarg aufnehmen. Erst wenn die sterbliche
Hülle verbrannt ist, kann eine erneute Zuführung durchgeführt werden.
Unsere Einäscherungsöfen sind modern und nach dem neuesten Stand der Technik ausgestattet.
Neben dem Betriebswart überwacht die Systemsteuerung den gesamten Prozeß der Einäscherung. |
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Was passiert mit Schmuck und Andenken bei der Einäscherung? |
Schmuck und Andenken werden durch die Hitze während der Einäscherung vernichtet.
Falls die Hinterbliebenen dies nicht wünschen, ist es empfehlenswert die Schmuckstücke, welche die/der Verstorbene
trägt, bereits kurz nach Eintritt des Todes abzulegen. |
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Sind von Einäscherungen Gefahren für die Umwelt zu befürchten? |
Krematorien unterliegen den strengen Bestimmungen des Bundes Emmissions-Schutzgesetzes und den VDI-Richtlinien.
Auch die Sargindustrie unterliegt Umweltvorschriften, so dass nur Stoffe zum Einsatz gebracht werden dürfen, von denen keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.
Bei der Einäscherung evtl. freigesetzte Schadstoffe, wie z.B. Pharmakarückstände, werden bei den hohen Temperaturen fast völlig vernichtet.
In der Nachverbrennung werden bei Temperaturen von weit über 1.000 °C belastende Stoffe neutralisiert bzw. bei der Rauchgasfilterung gebunden.
Dadurch ist sichergestellt, dass weder Geruch noch Rauch ausgestoßen werden. |
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Welche Formen der Abschiednahme sind im Krematorium möglich? |
Die Pforzheimer Bestattungsinstitute stehen für Ihre individuelle Abschiednahme zur Verfügung.
Fachkundiges Personal bietet Ihnen ein umfangreiches Dienstleistungs- und Serviceangebot.
Die historische Feierhalle im gleichen Gebäude gibt dem Anlaß die nötige Atmosphäre und macht eine pietätvolle Abschiednahme möglich.
Ob eine Trauerfeier am Sarg vor der Einäscherung, ein stille Abschiednahme vor der Urnenbeisetzung, eine letzte Verabschiedung am
geöffneten Sarg oder auch die individuelle Gestaltung der Zeremonie auf Wunsch der Anhänger von den verschiedensten Glaubensrichtungen,
die Pforzheimer Bestattungsinstitute gehen auf die Wünsche der Hinterbliebenen ein.
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